Handelsregister · HRB 729581

Chronologischer Auszug

DR. LICKERT Stiftung GmbH · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
DR. LICKERT Stiftung GmbH

b)
Karlsruhe
Geschäftsanschrift:
Am Sandfeld 18, 76149 Karlsruhe

c)
Die Förderung der Jugendhilfe, Öffentlichen
Gesundheitspflege und öffentliches
Gesundheitswesen und der Unterstützung
von hilfsbedürftigen Menschen im Sinne
des § 53 AO. Die Zwecke werden
insbesondere verwirklicht durch
Jugendhilfe. Zur Jugendhilfe gehört
insbesondere die Schaffung von
Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und
Heranwachsende für eine sinnvolle
Freizeitgestaltung. Weiterhin die Förderung
und Unterstützung in jeder zulässigen Art
und Weise von Einrichtungen und
Maßnahmen, die einer positiven sozialen
Entwicklung dienen. Hierzu gehört auch die
Erziehung, Schulausbildung,
Berufsausbildung und Resozialisierung.
Ebenso der Förderung der Jugendhilfe
dient die Verleihung von Preisen an Kinder,
Gruppen oder Schulklassen, die sich durch
ein vorbildliches soziales Engagement von
Kindern für Kinder ausgezeichnet haben.
Der Preis soll die Benennung "Kids up"
tragen. Öffentliche Gesundheitspflege und
Öffentliches Gesundheitswesen. Die
Gesellschaft hat weiterhin zum Ziel,
Kindern, Jugendlichen und
Heranwachsenden auf dem Gebiet des
Gesundheitswesens Unterstützung zu
gewähren. Hierzu gehört jede Hilfe im
Hinblick auf die Gesundheitsvorsorge, die
Behandlung und die Nachsorge. Die
Gesellschaft darf auch Einrichtungen, die
dem Gesundheitswesen dienen, ebenso
unterstützen wie Heime, Krankenhäuser,
Universitäten oder andere geeignet
öffentliche Körperschaften oder
Institutionen, soweit sie als gemeinnützig
anerkannt sind. Zur Hilfe im Rahmen des
Gesundheitswesens gehört die Drogenhilfe
ebenso wie alle Suchtgebiete. Die Hilfe auf
dem Gebiet des Gesundheitswesens
umfasst gegebenenfalls auch die finanzielle
Unterstützung von einzelnen oder
mehreren Familienmitgliedern des zu
Unterstützenden, wenn es erforderlich und
nach den gesetzlichen Regelungen
zulässig ist. Unterstützung von
hilfsbedürftigen Menschen im Sinne des §
53 AO. Die Gesellschaft hat weiterhin zum
Ziel, notleidenden Menschen durch
Hilfsmaßnahmen zu unterstützen. Hierzu
gehören nicht nur Hilfsmaßnahmen auf
dem Gebiet der Ernährung, der
gesundheitlichen Versorgung, sondern
auch Hilfsmaßnahmen zur besseren
Gestaltung der allgemeinen
Lebensumstände, insbesondere durch
Sachspenden aller Art. Daneben können
die vorgenannten Zwecke auch dadurch
verfolgt werden indem Mittel teilweise an
andere ebenfalls steuerbegünstigte
Körperschaften oder juristische Personen
des öffentlichen Rechts zu Verwendung für
ihre steuerbegünstigte Zwecke
weitergeleitet werden ( 58 Nr. 2 A0). Die
Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos
tätig. Die Stiftung verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf
keine juristische oder natürliche Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der
Stiftung fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Unterstützungen,
Zuwendungen oder Vergütungen
begünstigen. Mittel der Gesellschaft dürfen
nur für die vorstehend genannten
satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden.Über die Mittelverwendung
entscheidet die Gesellschafterversammlung
in einfacher Mehrheit, das gleiche gilt auch
für die Festlegung der Preisträger bei der
Verleihung von Preisen für soziales
Engagement. Daneben kann die
Gesellschaft auch das Vermögen anderer
selbstständiger Stiftungen übernehmen und
diese unter deren Bezeichnung und unter
Beibehaltung deren Stiftungszwecks als
Sondervermögen weiterführen.
Zustiftungen und andere Zuwendungen
Dritter fließen dem Stiftungsvermögen zu,
soweit sie hierfür bestimmt sind. Im Zweifel
ist von einer solchen Zweckbestimmung
auszugehen.
27.000,00
EUR
a)
Zwei Geschäftsführer vertreten gemeinsam oder
ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Dr. Lickert, Victoria, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführer:
Dr. Thoma, Ralf, Bottmingen / Schweiz,
*XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.09.2017, 07.12.2017 und
21.12.2017.
a)
26.01.2018
Fries

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.