Handelsregister · HRB 20040

Chronologischer Auszug

DR. LAURE PLASMATECHNOLOGIE GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
DR. LAURE PLASMATECHNOLOGIE
GmbH

b)
Stuttgart

c)
Forschung und Entwicklung sowie die
Produktion und der Vertrieb von Anlagen
zur Plasmabehandlung und die damit in
Zusammenhang stehenden
Dienstleistungen.
37.500,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Dr.-Ing. Laure, Stefan, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.04.1999 zuletzt geändert am
13.10.2003
a)
07.10.2005
Appel

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
07.10.2005.
Tag der ersten
Eintragung: 05.05.1999
Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 44-47
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Schwanenstr. 12, 70329 Stuttgart
a)
17.12.2012
Jastrzebski
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 09.01.2020
(11 IN 585/19) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
16.01.2020
Schneider
4b)
Der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Esslingen vom 26.02.2020 (11 IN 585/19) ein allgemeines
Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die
Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen
der Gesellschaft ist damit auf den vorläufigen
Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, Stuttgart
übergegangen.
a)
27.02.2020
Schneider
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom
28.02.2020 (11 IN 585/19) wurde über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
05.03.2020
Schneider

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.