Handelsregister · HRB 20040
Chronologischer Auszug
DR. LAURE PLASMATECHNOLOGIE GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) DR. LAURE PLASMATECHNOLOGIE GmbH b) Stuttgart c) Forschung und Entwicklung sowie die Produktion und der Vertrieb von Anlagen zur Plasmabehandlung und die damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. | 37.500,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Dr.-Ing. Laure, Stefan, Stuttgart, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 13.04.1999 zuletzt geändert am 13.10.2003 | a) 07.10.2005 Appel b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.10.2005. Tag der ersten Eintragung: 05.05.1999 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 44-47 | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Schwanenstr. 12, 70329 Stuttgart | a) 17.12.2012 Jastrzebski | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 09.01.2020 (11 IN 585/19) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 16.01.2020 Schneider | ||||
| 4 | b) Der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 26.02.2020 (11 IN 585/19) ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Gesellschaft ist damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, Stuttgart übergegangen. | a) 27.02.2020 Schneider | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 28.02.2020 (11 IN 585/19) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 05.03.2020 Schneider |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.