Handelsregister · HRB 1670

Chronologischer Auszug

Dr. Kotthoff GmbH · Amtsgericht Siegburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Dr. Kotthoff Steuerberatungsgesellschaft
mbH

b)
Troisdorf

c)
Die Steuerberatung gemäß den §§ 33 und
57 StBerG. Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, sofern die
berufsrechtlichen Voraussetzungen
gegeben sind.
100.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Poloczek, Manfred, Siegburg, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.12.1978 zuletzt geändert am
07.04.1997
a)
20.09.2002
Patt

b)
Tag der ersten
Eintragung: 15.01.1982
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
20.09.2002.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 89 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 85
Sonderband
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Lohmarer Straße 12, 53840 Troisdorf
a)
21.01.2010
Agnat
3b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Poloczek, Manfred, Siegburg, *XX.XX.XXXX
a)
08.09.2011
Jüppner
4b)
Die Eintragung des Gegenstandes des Unternehmens ist von
Amts wegen gemäß § 395 Absatz 1 FamFG gelöscht, weil sie
aufgrund Widerrufs der Anerkennung der Gesellschaft als
Steuerberatungsgesellschaft unzulässig geworden ist.
a)
26.05.2014
Werner
5a)
Dr. Kotthoff GmbH
b)
Die Eintragung der Firma ist von Amts wegen gemäß § 395
FamFG teilweise gelöscht, weil sie aufgrund Widerrufs der
Anerkennung der Gesellschaft als
Steuerberatungsgesellschaft unzulässig geworden ist.
a)
03.04.2018
Wilhelm

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.