Handelsregister · HRB 100350

Chronologischer Auszug

Dr. Klein GmbH & Co. Media KGaA · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Dr. Klein GmbH & Co. Media KGaA

b)
Köln
Geschäftsanschrift:
Industriestraße 165 a, 50999 Köln

c)
die Entwicklung und Verwertung neuer
Technologien, soweit dies jeweils der
staatlichen Genehmigung nicht bedarf.
220.000,00
EUR
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln. Jeder persönlich haftende
Gesellschafter -sowie dessen jeweilige
Geschäftsführer- sind befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Dr. Klein GmbH, Augsburg (Amtsgericht
Augsburg HRB 13396)
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen und der
Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung
von Grundstücken:
Miller, Markus, Neusäß, *XX.XX.XXXX
a)
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Satzung vom 21.04.2006 mit Nachtrag vom 20.06.2006
Die Hauptversammlung hat am 16.12.2019 beschlossen,
den Sitz von Augsburg (bisher Amtsgericht Augsburg, HRB
21997) nach Köln zu verlegen und entsprechend die Satzung
in § 1 Abs. (2) zu ändern.
Die Hauptversammlung vom 08.04.2009 hat die Erhöhung des
Grundkapitals um bis zu 200.000,00 EUR, mindestens jedoch
um 5.000,00 EUR, sowie die Schaffung eines weiteren
genehmigten Kapitals und die entsprechende Änderung der
Satzung in § 5 (Grundkapital) beschlossen.

b)
Die persönlich haftenden Gesellschafter sind durch Satzung
vom 21.04.2006 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung
des Aufsichtsrates bis zum 26.07.2011 gegen Bar- und/oder
Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu
50.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der
Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital
2006/I).
Das Genehmigte Kapital vom 21.04.2006 (Genehmigtes
Kapital 2006/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch
30.000,00 EUR.

Die persönlich haftenden Gesellschafter sind duch Beschluss
der Hauptversammlung vom 08.04.2009 ermächtigt, das
Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum
07.05.2014 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder
mehrmals um insgesamt bis zu 50.000,00 EUR zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2009/I).
a)
09.01.2020
Engeland
2420.000,00
EUR
a)
Die am 08.04.2009 beschlossene Erhöhung des
Grundkapitals um 200.000,00 EUR ist durchgeführt; § 5
(Grundkapital) und § 6 (Aktien) der Satzung (Grundkapital und
Aktien) sind durch Beschluss des Aufsichtsrats vom
16.09.2020 geändert.
Die Absätze (2) und (3) von § 5 (Grundkapital) sind ersatzlos
gestrichen, wodurch Abs. (4) zu Abs. (2) geworden ist.
a)
30.10.2020
Stalberg

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.