Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister, jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt.
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Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Satzung vom 02.04.1996 mit Nachtrag vom 09.05.1996, 05.08.1996 und 23.10.1996
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.09.2014.
Tag der ersten Eintragung: 11.07.1997
Satzung: Sonderband Blatt 69/74
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