Handelsregister · HRB 60432
Chronologischer Auszug
Dr. Hagest & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Dr. Hagest & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft b) Ludwigshafen am Rhein c) Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere 1. Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, 2. Durchführung von Konzernabschlussprüfungen, 3. die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, 4. die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, 5. treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treuhänderischen Verwaltung, 6. die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, 7. die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, 8. die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, 9. die Prüfung von EDV Systemen und die damit zusammenhängende Beratung sowie 10. die Tätigkeit als Sachverständiger und die Erstellung von Gutachten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Dr. Hagest, Joachim, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Hagest, Gisela, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Wenzel-Kolodziej, Hedwig, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2006 | a) 05.09.2006 Boffo-Mosbach b) Bl. 1 - 11 SdBd | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Lachnerstr. 1, 67061 Ludwigshafen | a) 26.11.2009 Englert | ||||
| 3 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Wenzel-Kolodziej, Hedwig, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX | a) 09.08.2012 Schramm b) Fall 4 | ||||
| 4 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Hagest, Joachim, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX | a) 18.07.2016 Kranz b) Fall 6 | ||||
| 5 | a) Dr. Hagest & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft c) (1) Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i. V. m. § 43a Abs. 2 WPO. (2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. (3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein (§ 34 Abs. 2 StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO). | a) Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2017 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma (§ 1 Abs. 1) und die Änderung des Unternehmensgegenstandes ( § 2) beschlossen. | a) 28.12.2017 Kranz b) Fall 7 | |||
| 6 | a) Dr. Hagest & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft c) Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrags und mit ihr die Änderung in § 1 (Firma und Sitz) in Ziff. (1) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Änderung in § 2 (Gegestand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 18.07.2018 Heiß b) Fall 8 |
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