Handelsregister · HRB 60432

Chronologischer Auszug

Dr. Hagest & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Dr. Hagest & Kollegen GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

b)
Ludwigshafen am Rhein

c)
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten gem. § 2 in Verbindung mit § 43
a Abs. 4 WPO, insbesondere
1. Durchführung betriebswirtschaftlicher
Prüfungen von Jahresabschlüssen
wirtschaftlicher Unternehmen,
2. Durchführung von
Konzernabschlussprüfungen,
3. die Durchführung sonstiger
betriebswirtschaftlicher Prüfungen,
insbesondere von gesetzlichen und
freiwilligen Sonderprüfungen,
4. die Beratung und Wahrung fremder
Interessen in wirtschaftlichen
Angelegenheiten,
5. treuhänderische Tätigkeiten
einschließlich der treuhänderischen
Verwaltung,
6. die Beratung und Vertretung in
steuerlichen Angelegenheiten,
7. die allgemeine betriebswirtschaftliche
Beratung,
8. die Bewertung von Unternehmen und
Unternehmensanteilen,
9. die Prüfung von EDV Systemen und die
damit zusammenhängende Beratung sowie
10. die Tätigkeit als Sachverständiger und
die Erstellung von Gutachten.
Handels- und Bankgeschäfte sind
ausgeschlossen.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Dr. Hagest, Joachim, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Hagest, Gisela, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Wenzel-Kolodziej, Hedwig, Ludwigshafen,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2006
a)
05.09.2006
Boffo-Mosbach

b)
Bl. 1 - 11 SdBd
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Lachnerstr. 1, 67061 Ludwigshafen
a)
26.11.2009
Englert
3b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Wenzel-Kolodziej, Hedwig, Ludwigshafen,
*XX.XX.XXXX
a)
09.08.2012
Schramm

b)
Fall 4
4b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Hagest, Joachim, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX
a)
18.07.2016
Kranz

b)
Fall 6
5a)
Dr. Hagest & Kollegen GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

c)
(1) Gegenstand des Unternehmens sind die
geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen, die betriebswirtschaftliche
Prüfungstätigkeit, die Erteilung von
Bestätigungsvermerken über die Vornahme
und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie
die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. §
33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i. V.
m. § 43a Abs. 2 WPO.
(2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers
nicht vereinbar sind, insbesondere
gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4
Nr. 1 StBerG und § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO,
wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen.
(3) Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung
muss ein Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer mit beruflicher
Niederlassung am Ort der
Zweigniederlassung sein (§ 34 Abs. 2
StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO).
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2017 hat die
vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit
ihr die Änderung der Firma (§ 1 Abs. 1) und die Änderung des
Unternehmensgegenstandes ( § 2) beschlossen.
a)
28.12.2017
Kranz

b)
Fall 7
6a)
Dr. Hagest & Kollegen GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

c)
Gegenstand des Unternehmens sind die
geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbaren
Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.
§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung
muss ein Steuerberater sein, der seine
berufliche Niederlassung am Ort der
Zweigniederlassung oder in deren
Nahbereich hat.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2018 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrags und mit ihr die
Änderung in § 1 (Firma und Sitz) in Ziff. (1) und mit ihr die
Änderung der Firma sowie die Änderung in § 2 (Gegestand
des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
18.07.2018
Heiß

b)
Fall 8

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.