Die Produktion von Metall- und Kunststoffen aller Art, der Erwerb und die Verwaltung der Beteiligung an einer Handelsgesellschaft sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Vertretung bei dieser Gesellschaft, und zwar insbesondere der Kommanditgesellschaft mit der Firma Dr. Franke Umformtechnik GmbH & Co. KG.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Dr. Franke Umformtechnik GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Sven Wieland
Kierspe
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Jörg Ramme
Remscheid
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.04.2002 Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2008 hat den Sitz von Schalksmühle (bisher Amtsgericht Iserlohn HRB 4835) nach Solingen verlegt, § 1 Abs. (2) (Sitz) des Gesellschaftsvertrages geändert und § 11 (Bekanntmachungen) aufgehoben.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiterhin wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung und Vertretung), § 7 (Verfügung über Geschäftsanteile) und § 8 (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen. § 12 (Gründungsaufwand) des Gesellschaftsvertrages wurde ersatzlos aufgehoben.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.