Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die notwendig oder nützlich erscheinen, um den Gesellschaftszweck zu erreichen, sie darf sich auch an anderen Unternehmen beteiligen oder andere Unternehmen erwerben. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Erwin Flender
Stolberg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Dirk Schemme
Meschede
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.06.2016
Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.500.000,00 EUR auf 1.525.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.475.000,00 EUR auf 3.000.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 2 (Gegenstand der Gesellschaft), § 3 (Bekanntmachungen), § 7 (Ankaufsrecht in Bezug auf einziehbare Geschäftsanteile), § 9 (Gesellschafterversammlung) und § 11 (Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstands beschlossen. Ferner wurde unter Wegfall des bisherigen § 10 (Wettbewerbsverbot) ein neuer § 10 (Ergebnisverwendung) eingefügt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.