die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Besteht der Vorstand nur aus einem Mitglied, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten, soweit nicht Gegenstand die anwaltwaltliche Berufsausübung ist. Der Aufsichtsrat kann Vorstandsmitglieder, sofern diese Rechtsanwälte sind, ermächtigen, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrats kann Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen; § 112 AktG bleibt unberührt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Bugla
Düsseldorf
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Julian Bauer
Saarbrücken
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Katharina Ropertz
Düsseldorf
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.10.2021 in der geänderten Fassung vom 18.03.2022.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.