Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegenüber Dritten wie folgt beschränkt: Der Vorstand bedarf bei Rechtsgeschäften von mehr als 1.000,00 EUR die Zustimmung des erweiterten Vorstandes.
Fall 1
Satzung Blatt 3 - 8 Sonderband
Fall 2
Beschluss Blatt 17 Sonderband
Fall 3
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 23.04.2016.
Die Mitgliederversammlung vom 20.08.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name) und 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.