Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 2.000,00 EUR ist die Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder erforderlich. Grundstücksgeschäfte können nur nach vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung geschlossen werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gottfried Kremer
Liederbach
Vorstand
Regina Tumulka
Kelkheim (Taunus)
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 31.01.1990 zuletzt geändert am 26.02.1992
Die Mitgliederversammlung vom 23.06.2024 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 8 (Vereinsvorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.06.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Anmeldung Blatt 37, 41
Satzung Blatt 45-47
Anmeldung Blatt 29 Sonderband
Anmeldung Blatt 31 Sonderband
Anmeldung Blatt 52,53 Sonderband
Anmeldung Blatt 58 Sonderband
Anmeldung Blatt 61-63 Sonderband
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei (Vorsitzender und Stellvertreter) und höchstens drei Mitgliedern.
Anmeldung Blatt 74 Sonderband
Beschluss Blatt 75 - 83 Sonderband
Satzung Blatt 67 - 73 Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.