Handelsregister · HRB 92160
Chronologischer Auszug
DPS SAARWORK GmbH · Amtsgericht Saarbrücken
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Service Center Neunkirchen gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung b) Neunkirchen c) Die Einrichtung, Unterhaltung und der Betrieb einer Werkstatt für Behinderte. Alle Maßnahmen dienen einer wirksamen Eingliederung psychisch kranker und behinderter Menschen im Sinne des Bundessozialhilfe- und Arbeitsförderungsgesetzes zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben. Für Personen, die wegen ihrer Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes keine Arbeit finden, stellt die Werkstatt für Behinderte Dauerarbeitsplätze zur Verfügung. Die Gesellschaft kann hierzu alle erforderlichen zweckgerichteten Maßnahmen ergreifen. Sie wird insbesondere auch in verschiedenen Feldern praktischer Arbeit und konkreter Dienste tätig. Damit wird die Gesellschaft im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche in praktischer Betätigung christlicher Nächstenliebe tätig. Für die Zugehörigkeit der ständigen Mitarbeiter der Gesellschaft zur Kirche gelten Artikel 90 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland sowie §§ 1.1 und 3 Absatz 2 des Kirchengesetzes Ausnahmen von dem Erfordernis der Zugehörigkeit zur Kirche bei der Einstellung von Mitarbeitern entsprechend. Mitglieder der Organe der Gesellschaft sowie andere Mitarbeiter in leitender Stellung müssen in der Regel einem evangelischen Bekenntnis, die übrigen Mitarbeiter sollen dem christlichen Bekenntnis angehören. Im übrigen ist die Gesellschaft zu allen Handlungen berechtigt, die mit dem diakonischen Gebot der Kirche Jesu Christi und mit dem Gegenstand des Unternehmens im Einklang stehen. Dies gilt insbesondere für die seelsorgische und sozialpädagogische Betreuung der Behinderten. Die Gesellschaft ist Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland und dadurch dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland angeschlossen. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Heintz, Harry, Schiffweiler mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer: Müller, Roland, Ottweiler mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.10.1999, geändert am 19.11.1999. | a) 13.01.2004 Schemer b) Tag der ersten Eintragung: 28.03.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 Abs.4 (Veräüßerung von Gesellschafteranteilen), 12 (Beirat), 17 (Zustimmung zu Änderungen des Gesellschaftsvertrages) beschlossen. | a) 29.07.2004 Lorscheider b) GesVertrag Bl.51 SB | ||||
| 3 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Heintz, Harry, Schiffweiler, *XX.XX.XXXX Bestellt zum Geschäftsführer: Bost, Gerd-Mathias, Illingen, *XX.XX.XXXX | a) 11.10.2005 Schmidt | ||||
| 4 | b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Betzenhölle 30, 66538 Neunkirchen | a) 22.09.2010 Kreutz | ||||
| 5 | a) DPS SAARWORK GmbH | a) Die Gesellschafterversammlung vom 06.10.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. | a) 18.10.2010 Dörr | |||
| 6 | c) Mit der Verfolgung des Zweckes und der Befassung mit der Aufgabe der Gesellschaft -beides wie nachstehend beschrieben- wird die Gesellschaft im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche in praktischer Betätigung christlicher Nächstenliebe tätig. Aufgabe und Zweck der Gesellschaft ist die Einrichtung, Unterhaltung und der Betrieb von Werkstätten für behinderte Menschen. Die generelle Grundlage aller Leistungsangebote in der Werkstatt sind das SGB IX, das SGB XII, die Werkstättenverordnung (WVO) sowie die Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO). Daneben kann die Gesellschaft weitere Leistungen im Sinne der Sozialgesetzbücher (SGB I ? SGB XII) anbieten. Zielgruppe sind in der Regel behinderte Menschen, bei denen eine psychische Erkrankung im Vordergrund steht. Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, zu ermöglichen, ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Die Werkstatt steht grundsätzlich allen behinderten Menschen, unabhängig von Art oder Schwere der Behinderung offen (die Einschränkungen des § 136 SGB IX werden berücksichtigt). Die Aufgabe der Werkstatt richtet sich im Detail nach den §§ 39, 136 SGB IX. Sollte der Gesetzgeber Rechtsgrundlagen ändern oder ergänzen, so bleiben Aufgabe und Zweck der Gesellschaft davon unberührt, insofern die Rechtsgrundlagen dies weiter zulassen. Die Gesellschaft kann hierzu alle erforderlichen, zweckgerichteten Maßnahmen ergreifen. Im Übrigen ist die Gesellschaft zu allen Handlungen berechtigt, die mit dem diakonischen Gebot der Kirche Jesu Christi und mit dem Gegenstand des Unternehmens in Einklang stehen. Dies gilt insbesondere für die seelsorgerische und sozialpädagogische Betreuung der behinderten Menschen. Die Gesellschaft ist Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland und dadurch dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen. Für die Zugehörigkeit der ständigen Mitarbeiter der Gesellschaft zur Kirche gelten die Art. 64-69 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland sowie § 4 Abs. 1 des Kirchengesetzes über das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland und die Zusammenarbeit in der Diakonie (Diakoniegesetz) vom 14.01.2005 Mitglieder der Organe der Gesellschaft sowie andere Mitarbeiter in leitender Stellung müssen demnach in der Regel einem evangelischen Bekenntnis angehören oder dem Bekenntnis einer Kirche, die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen mitarbeitet; die übrigen Mitarbeiter sollen einem solchen Bekenntnis angehören | a) Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2012 hat eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages mit Änderungen in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 18.01.2013 Dörr | |||
| 7 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Roland, Ottweiler, *XX.XX.XXXX | a) 03.03.2015 Sprau |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.