Die Herstellung, die Anwendung von Chemikalien, Kunststoffen und Metallen jeder Beschreibung und Art, sowie die Verwaltung, die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet dieser Erzeugnisse in Deutschland und im Ausland.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ute Dora Bärbel Spring
Schkopau
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Jana Kramer
Wiesbaden
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Hannes Behrendt
Wiesbaden
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2008 mit Nachtrag vom 16.06.2008.
Die Gesellschafterversammlungen vom 03.11.2009 und 14.12.2009 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens beschlossen.
Der Sitz ist von Schkopau (Stendal HRB 7756) nach Rheinmünster verlegt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.06.2008
Unternehmensvertrag
Mit der "Dow Olefinverbund GmbH", Schkopau (Amtsgericht Stendal HRB 214698) wurde am 15.06.2010 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 01.12.2010 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ANGUS Chemie GmbH", Ibbenbüren (Amtsgericht Steinfurt HRB 5168) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.08.2014 einen Teil ihres Vermögens auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.