Handelsregister · VR 1573

Registerinformationen

Dortmunder Gartenverein Westrich e. V. · Amtsgericht Dortmund

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Dortmunder Gartenverein Westrich e. V.
Rechtsform
Eingetragener Verein
Sitz
Dortmund

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1573
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Letzte Eintragung
01.08.2024
Abrufstand
05.01.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Julia Trostheim

Dortmund

Vorstand

Patrick Driller

Dortmund

Vorstand

Sebastian Gloge

Dortmund

Vorstand

Peter Hildebrand

Dortmund

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 01.06.1953 zuletzt geändert am 13.02.2000
  • Die Mitgliederversammlung vom 01.10.2006 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.09.2007 hat die Änderung der Satzung in Teil II (Gartenordnung), hier § 24 und Teil III (Das Recht zur kleingärtnerischen Nutzung), hier: § 36 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 15.09.2014 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Die Mitgliederversammlung und ihre Aufgaben) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2024 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 08.09.1964 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.09.2004.
  • Satzung Hülle Blatt 30 des Sonderbandes
  • Satzungsänderung Blatt 33 - 36 des Sonderbandes
  • Von Amts wegen berichtigend zu lfd. Nr. 1 eingetragen.
  • Satzung Bl. 114 - 150 des Sonderbandes
  • Beschluss Blatt 219 - 229 des Sonderbandes
  • Satzung Blatt 230 - 250 des Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.