Handelsregister · VR 13461 früher Amtsgericht Dorsten

Registerinformationen

Dorstener Badminton Club 1986 e.V. · Amtsgericht Gelsenkirchen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Dorstener Badminton Club 1986 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Dorsten

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 13461 früher Amtsgericht Dorsten
Gericht
Amtsgericht Gelsenkirchen
Letzte Eintragung
12.06.2025
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Nils Venghaus

Dorsten

Vorstand

Jan Querengässer

Bottrop

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 25.04.1986 zuletzt geändert am 25.08.1986
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.01.2012 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Die Präambel ist nun die Bestimmung § 1. Die Nummerierung der folgenden Bestimmungen ist entsprechend geändert. Weiterhin wurde § 17/ 18 (Vereinsauflösung) geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § 14/ 15 (Beurkundung von Beschlüssen und Niederschriften) und § 15/ 16 (Satzungsänderung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 09.10.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Sitz des Vereins), § 12 (Jahreshauptversammlung) und § 16 (Beurkundung von Beschlüssen und Niederschriften) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 18.11.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 461 AG Dorsten getreten. Freigegeben am 26.03.2009.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.