Die Personalleitung, Personalberatung und Personalentwicklung sowie damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen; außerdem die Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung und die Arbeitsvermittlung. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Nadine Dornseifer
Kreuztal
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Timo Gerhard Dornseifer
Kreuztal
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Tim Steger
Kreuztal
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18. Dezember 2008 mit Änderungen vom 26. Februar 2009 und 5. Februar 2010. Die Gesellschafterversammlung vom 31. März 2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Sitzverlegung von Gießen (bisher AG Gießen HRB 6976) nach Attendorn, die Firmenänderung und die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst und um die §§ 6 bis 20 ergänzt.
Die Gesellschafterversammlung vom 07. November 2013 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28. Oktober 2019 hat die Änderung von § 13 (Erbfolge) und § 15 (Bewertung und Zahlung des Abfindungsentgeltes) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.