Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich der Treuhandtätigkeit. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bank-geschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf sich an anderen Gesellschaften auch als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligen. sofern die Gesellschaft, an der sie sich beteiligt, als Steuerberatungsgesellschaft zugelassen ist.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jochen Ball
Bad Homburg
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Franz-Josef Butz
Gießen
Geschäftsführer(in)
Dagmar Sonnenschein
Ehringshausen
Geschäftsführer(in)
Claudia Koch
Wetzlar
Geschäftsführer(in)
Peter Henning
Kelkheim
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Christian Pausch
Wettenberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 8
Fall 9
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 03.11.2015
Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Unternehmensvertrag
Mit der Dornbach, Butz, Sonnenschein GmbH & Co. KG, Wetzlar (Amtsgericht Wettzlar, HRA 7385) als herrschendem Unternehmen ist am 07.01.2016 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 07.01.2016 zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.