Ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und/oder mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung; Förderung von Bildung und Erziehung, Kinder-, Jugend- und Altenhilfe sowie des Wohlfarts- und Sozialwesens im Sinne von § 52 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 sowie § 53 der Abgabenordnung. Betrieb von öffentlichen Einrichtungen und die Erbringung von Dienstleistungen, um in Dormagen unter Beachtung des Subsidiaritätsgebotes ein bedarfsgerechtes, flexibles und vielfältiges Angebot zu sichern und auszubauen; Betrieb folgender ambulanter und teilstationärer Angebote: Kindertageseinrichtungen, Jugendeinrichtungen, Altentagesstätten, Angebote im Rahmen der Betreuung von Kindern und Jugendlichen an Schulen, Angebote der Erziehungsberatung. Aktivitäten und Angebotsentwicklung, die zur Lösung aktueller Probleme der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe sowie der Bildung und Erziehung und des Wohlfahrts- und Sozialwesens beitragen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Helene Rosellen
Dormagen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27. März 2006
Die Gesellschafterversammlung vom 26. April 2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 5 (Organe der Gesellschaft), 6 (Geschäftführung und Vertretung der Gesellschaft), 7 (Gesellschafterversammlung), 8 (Aufsichtsrat), 9 (Wirtschaftsplan und mittelfristige Finanzplanung), 10 (Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses), 11 (Bekanntmachung der Gesellschaft), 12 (Landesgleichstellungsgesetz) und 13 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21. August 2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand der Gesellschaft, Gesellschaftszweck) Abs. (2) (erster Satz), Abs. (3), § 3 (Stammkapital), § 4 (Dauer und Auflösung der Gesellschaft) Abs. (2) und Abs. (3), § 8 (Aufsichtsrat) Abs. (4), Abs. (5) und Abs. (6), § 10 (Aufstellung Prüfung des Jahresabschlusses) Abs. (1) und Abs. (2) sowie § 12 (Landesgleichstellungsgesetz) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 200.000,00 EUR auf 225.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19. November 2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 225.000,00 EUR um 200.000,00 EUR auf 425.000,00 EUR beschlossen.
Freitext
Beschluss Blatt 4 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 9 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.