Handelsregister · VR 220418
Chronologischer Auszug
dorma bell Warenzeichengemeinschaft · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) dorma bell Warenzeichengemeinschaft b) Filderstadt | a) Vorstand i.S. von § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Die Beschlüsse des Vorstands werden zusammen mit dem Beirat gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. In dringenden Fällen kann der Vorstand Beschlüsse auch ausserhalb von Vorstandssitzungen im Wege schriftlicher, fernmündlicher oder telegrafischer Abstimmung fassen, wenn kein Vorstands- oder Beiratsmitglied diesem Verfahren widerspricht. b) Vorsitzender: Mangei, Willi, Kaufmann, Bruchsal Stellvertretender Vorsitzender: Vohl, Günter, Kaufmann, Filderstadt | a) Verein Satzung vom 29.09.1977 | a) 21.07.2014 Steiner b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.07.2014. Tag der ersten Eintragung: 23.03.1978 Satzung: Sonderband Blatt 1 - 8 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.