Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500,00 EUR belasten, ist die Zustimmung des Vorstandes gem. § 8 Abs.1 der Satzung erforderlich. Für Grundstücksverträge wird die Vertretungsmacht des Vorstands insofern eingeschränkt, als hierfür die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Georg Prögel
Lauf a.d.Pegnitz, OT Schönberg
Vorstand
Marco Gößwein
Lauf a.d.Pegnitz, OT Schönberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.01.1998 zuletzt geändert am 02.11.2001
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2019 hat die Änderung des § 8 (Der Vorstand) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.02.2002. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 21 ff. SB;
Protokoll Bl. 32ff SB;
Satzung Bl. 38/40 SB; Protokoll Bl. 41ff SB;
Protokoll Bl. 49-50 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.