Der Betrieb und Unterhalt eines Verkaufsladens, der Handel, das Kommissions- und Vermittlungsgeschäft mit für den Verbrauch erforderlichen Waren, Gütern und Dienstleistungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Genossenschaft kann sich an gemeinschaftlichen Einrichtungen des Genossenschaftswesens und an sonstigen Unternehmen beteiligen oder diese gründen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Evi Weber
Tübingen
Vorstand
Ottilie Keplinger
Tübingen
Vorstand
Anita Bayer
Tübingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 19.11.2002
Die Generalversammlung vom 25.06.2014 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 10 (Auseinandersetzung), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 17 (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagungsordnung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 36 (Teilnahme des Verbandes), § 38 (Gesetzliche Rücklage), § 39 (Andere Ergebnisrücklagen), § 39 a (Kapitalrücklage), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 47 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 18.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), §19 (Willensbildung), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 28 (Einberufung und Tagungsordnung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36a (virtuelle Generalsversammlung), § 36b (Schriftliche oder elektr. Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzversammlung durchgeführten Generalsversammlung), § 36c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton) und § 43 (Genossenschaftliche Rückvergütung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.01.2007.
Tag der ersten Eintragung: 18.12.2003
Statut: Sonderband Blatt 19/32
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.