Der Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.Beim Abschluss von Verträgen, die wiederkehrende Verpflichtungen für den Verein von mehr als Eintausend EUR pro Jahr oder für einen Zeitraum von länger als fünf Jahren enthalten und beim Erwerb oder Veräußerung von Vermögensgegnständen mit einem Kaufpreis von mehr als Eintausend EUR ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Michael Ihms
Mucheln OT Sellin
274
Torben Scharmukschnis
Mucheln OT Sellin
274
Dietmar Trauer
Mucheln OT Sellin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.