Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung können der 1. und 2. Vorsitzende in eigener Verantwortung über Beträge bis zu 1.000,- EUR verfügen. Verfügungen, die im Einzelfall diesen Betrag übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Vorstandschaft.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Rainer Stüllein
Großheirath OT Rossach
Vorstand
Katja Wolff
Großheirath
Vorstand
Alexander Hermann
Großheirath
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.02.1978 zuletzt geändert am 23.03.2001
Die Mitgliederversammlung vom 14.08.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 1 (Name und Sitz), 2 (Zweck und Aufgaben) und 14 (Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten).
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2013 hat die Änderung der §§ 9 (Vorstand und Vorstandschaft), 10 (Vertretung und Geschäftsführung), 11 (Wahl des Vorstandes und der Vorstandschaft) und 12 (Sitzungen der Vorstandschaft) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2023 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und Aufgaben), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Beitrag), 8 (Vereinsorgane), 12 (Sitzungen der Vorstandschaft), 14 (Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten), 15 (Ordentliche Mitgliederversammlung), 16 (Außerordentliche Mitgliederversammlung), 19 (Haftung), 20 (Ordnungen), 21 (Datenschutz), 22 (Auflösung des Vereins), 23 (Inkrafttreten) und 24 (Gerichtsstand) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.04.1978. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 55 SB;
Verschmelzungsvertrag Bl. 79-82 Neue Satzung Bl. 99-102
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 137 SB.
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 229 ff. SB;
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Gartenbauverein Rossach e.V. mit dem Sitz in Rossach (Amtsgericht Coburg VR 581) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2008 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 14.08.2008 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 14.08.2008 mit dem Verein verschmolzen.
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.