Handelsregister · VR 280531

Chronologischer Auszug

Dorfgemeinschaft Michelau e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Dorfgemeinschaft Michelau e.V.

b)
Rudersberg
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden,
stellvertretenden Vorsitzenden, Schriftführer,
Kassenwart, Unterhaltungswart. Der Verein wird
gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei
Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende
oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.
Verträge, die eine Verpflichtung von über 1.000,--
(außerhalb des Etats) enthalten, bedürfen der
Zustimmung der Mitgliederversammlung. Der Vorstand
ist beschlußfähig, wenn mindestens drei
Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der
stellvertretende Vorsitzende anwesend sind.

b)
Kassenwart:
Körner, Jürgen, Hybridmechaniker, Rudersberg-
Steinenberg
Vorsitzender:
Frank, Matthias, Rudersberg, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender und Schriftführer:
Brenner, Markus, Rudersberg, *XX.XX.XXXX
Unterhaltungswart:
Frey, Ingeborg, Rudersberg, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 23.11.1991
a)
11.11.2014
Sproll

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
11.11.2014.
Tag der ersten Eintragung:
10.03.1992
Satzung:
Sonderband
Blatt 6/11
2b)
Bestellt als
Schriftführer:
Lindauer, Ralf, Rudersberg, *XX.XX.XXXX

Personenbezogene Daten (Ämterbezeichnung) geändert
bei
stellvertretender Vorsitzender:
Brenner, Markus, Rudersberg, *XX.XX.XXXX
a)
26.11.2018
Zechendorf
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden,
stellvertretenden Vorsitzenden, Schriftführer,
Kassenwart, Veranstaltungswart. Der Verein wird
gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei
Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende
oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.
Verträge, die eine Verpflichtung von über 500,00€
(außerhalb des Etats) enthalten, bedürfen der
Zustimmung der Mitgliederversammlung. Der Vorstand
ist beschlußfähig, wenn mindestens drei
Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der
stellvertretende Vorsitzende anwesend sind.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.09.2021 hat die Änderung der Satzung in §6
(Mitgliedschaft), §12(Vorstand) beschlossen.
a)
28.03.2022
Görlich

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.