Handelsregister · VR 280531
Chronologischer Auszug
Dorfgemeinschaft Michelau e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Dorfgemeinschaft Michelau e.V. b) Rudersberg | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, Schriftführer, Kassenwart, Unterhaltungswart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten. Verträge, die eine Verpflichtung von über 1.000,-- (außerhalb des Etats) enthalten, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende anwesend sind. b) Kassenwart: Körner, Jürgen, Hybridmechaniker, Rudersberg- Steinenberg Vorsitzender: Frank, Matthias, Rudersberg, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender und Schriftführer: Brenner, Markus, Rudersberg, *XX.XX.XXXX Unterhaltungswart: Frey, Ingeborg, Rudersberg, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 23.11.1991 | a) 11.11.2014 Sproll b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.11.2014. Tag der ersten Eintragung: 10.03.1992 Satzung: Sonderband Blatt 6/11 |
| 2 | b) Bestellt als Schriftführer: Lindauer, Ralf, Rudersberg, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten (Ämterbezeichnung) geändert bei stellvertretender Vorsitzender: Brenner, Markus, Rudersberg, *XX.XX.XXXX | a) 26.11.2018 Zechendorf | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, Schriftführer, Kassenwart, Veranstaltungswart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten. Verträge, die eine Verpflichtung von über 500,00€ (außerhalb des Etats) enthalten, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende anwesend sind. | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.09.2021 hat die Änderung der Satzung in §6 (Mitgliedschaft), §12(Vorstand) beschlossen. | a) 28.03.2022 Görlich |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.