Der Vorstand des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise eingeschränkt, dass er ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung nur Rechtsgeschäfte bis 500,00 Euro rechtsverbindlich eingehen darf.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Horst Hellmers
Deinstedt-Malstedt
Vorstand
Ansgar Hobbeling
Deinstedt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.05.1993 zuletzt geändert am 20.08.2004
Freitext
Änderungsbeschluss: Blatt 31 f. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 02.07.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.10.2006.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.