Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Absatz 2 Satz 2 BGB), daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 (eintausend) Deutsche Mark sowie bei Anschaffungen, die einen Kaufpreis von 1.000,00 (eintausend) Deutsche Mark übersteigen, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dieter König
Zell
Vorstand
Stefan Koch
Stammbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.05.1997 zuletzt geändert am 28.11.1997
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 20.01.1998. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 4 SB;
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vereinssprecher und der stellvertretende Vereinssprecher.
Protokoll Bl. 26 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.