Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Der Gesamtvorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, anwesend sind. Bei der Beschlußfassung des Vorstandes entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung.
Satzung Blatt 5-8 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 07.02.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 783 Amtsgericht Meppen getreten. Freigegeben am 06.09.2006.
Satzung
Satzung vom 14.09.1994
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