Handelsregister · VR 700366
Chronologischer Auszug
Dorfgemeinschaft Honkling e.V. · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Dorfgemeinschaft Honkling b) Gschwend | a) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden,dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden, vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 500,-- DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Ausschusses hierzu schriftlich erteilt ist. b) Vorsitzende: Kugler, Elke, Gschwend-Honkling, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Albrecht, Armin, Gschwend-Honkling, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Börret, Tobias, Gschend-Honkling, *XX.XX.XXXX Kassier: Gaugel, Steffen, Gschwend-Honkling, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 23.05.1969 zuletzt geändert am 13.02.1998 | a) 18.05.2015 Fülle b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.05.2015. Tag der ersten Eintragung: 30.07.1976 Satzung Blatt: 45-51 Änderungsbeschluß Blatt: 42 |
| 2 | a) Name von Amts wegen berichtigt in: Dorfgemeinschaft Honkling e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden,dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden, vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 500,-- Euro (Fünfhundert) sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Ausschusses hierzu schriftlich erteilt ist. | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.02.2008 hat die Einfügung des § 2.1 (Ehrenamtspauschale) und die Änderung des § 7 (Der Vorstand) der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 20.02.2010 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Ausschuss) beschlossen. | a) 13.07.2015 Wüst b) Geänderte Satzung: Blatt 100/107 |
| 3 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Löffler, Matthias, Gschwend, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzende: Kugler, Elke, Gschwend-Honkling, *XX.XX.XXXX | a) 26.10.2021 Schlumberger |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.