Handelsregister · VR 590248
Chronologischer Auszug
Dorf- und Kulturverein Westernhausen e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Dorf- und Kulturverein Westernhausen e.V. b) Schöntal | a) Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dahin beschränkt, daß er zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von 6.000,- DM und mehr der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf. b) Vorsitzender: Ostertag, Arnold, Schöntal, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Groß, Stefan, Schöntal, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 23.03.1985 zuletzt geändert am 26.05.2000 | a) 07.07.2015 Jastrzebski b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.07.2015. Tag der ersten Eintragung: 20.05.1985 Satzung: Sonderband Blatt 30/35, 55/59 |
| 2 | b) Bestellt als Vorsitzender: Retzbach, Mathias, Schöntal, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Specht, Joachim, Schöntal, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Ostertag, Arnold, Schöntal, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Groß, Stefan, Schöntal, *XX.XX.XXXX | a) 10.12.2019 Kramer | ||
| 3 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Retzbach, Mathias, Schöntal, *XX.XX.XXXX | a) 25.05.2023 Kramer | ||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind ein oder mehrere Vorsitzende und ein bis zwei stellvertretende Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dahingehend beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften und satzungsgemäßen Projekten mit einem Geschäftswert ab 10.000,00 EUR sowie Zuschüssen an Vereine und Gruppierungen ab 5.000,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf. | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Ziele und Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins), § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Der Vorstand), § 6 (Vertretungsbefugnis), § 7 (Wahlen), § 8 (Die Mitgliederversammlung), § 9 (Satzungsänderung), § 10 (Auflösung des Vereins) beschlossen. § 11 (Gemeinnützigkeit) wurde gestrichen. | a) 31.01.2024 Kramer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.