Handelsregister · VR 590248

Chronologischer Auszug

Dorf- und Kulturverein Westernhausen e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Dorf- und Kulturverein Westernhausen e.V.

b)
Schöntal
a)
Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dahin
beschränkt, daß er zu Rechtsgeschäften mit einem
Geschäftswert von 6.000,- DM und mehr der
Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.

b)
Vorsitzender:
Ostertag, Arnold, Schöntal, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Groß, Stefan, Schöntal, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 23.03.1985 zuletzt geändert am 26.05.2000
a)
07.07.2015
Jastrzebski

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
07.07.2015.
Tag der ersten Eintragung:
20.05.1985
Satzung:
Sonderband
Blatt 30/35, 55/59
2b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Retzbach, Mathias, Schöntal, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Specht, Joachim, Schöntal, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Ostertag, Arnold, Schöntal, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Groß, Stefan, Schöntal, *XX.XX.XXXX
a)
10.12.2019
Kramer
3b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Retzbach, Mathias, Schöntal, *XX.XX.XXXX
a)
25.05.2023
Kramer
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind ein oder mehrere Vorsitzende
und ein bis zwei stellvertretende Vorsitzende.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dahingehend
beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften und
satzungsgemäßen Projekten mit einem Geschäftswert
ab 10.000,00 EUR sowie Zuschüssen an Vereine und
Gruppierungen ab 5.000,00 EUR der Zustimmung der
Mitgliederversammlung bedarf.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Ziele und Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins), § 3
(Mitgliedschaft), § 5 (Der Vorstand), § 6 (Vertretungsbefugnis), § 7 (Wahlen), § 8 (Die
Mitgliederversammlung), § 9 (Satzungsänderung), § 10 (Auflösung des Vereins)
beschlossen. § 11 (Gemeinnützigkeit) wurde gestrichen.
a)
31.01.2024
Kramer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.