Der Betrieb einer stationären Pflegeeinrichtung in Soltau. Darüber hinaus berät die Gesellschaft Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens und andere Pflegeeinrichtungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Thomas Fischer
Bargteheide
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 086
Corina Liebetrau
Einbeck
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
020
Die Seniorenzentrum Haus im Park GmbH (Amtsgericht Lüneburg, HRB 201217) hat den Geschäftsbetrieb auf dem Grundstück Friedrich-Einhoff-Ring 1 in 29614 Soltau, verzeichnet in den Grundbüchern des Amtsgerichts Soltau von Soltau Blatt 9079 und 9078, hier ein 24/250 Miteigentumsanteil, an die Gesellschaft veräußert. Die Haftung der Gesellschaft für die im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten und Forderungen der Seniorenzentrum Haus im Park GmbH auf die Gesellschaft ist ausgeschlossen (§ 25 Abs. (2) HGB).
006
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg am 01.07.2023 (AZ: 36d IN 2346/23) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
014
Mit der Meritus Seniorenzentren Gesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 103860) als herrschendem Unternehmen ist am 20.10.2015 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm haben die Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.