Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine Organe sind für alle Rechtshandlungen, die der persönlich haftende Gesellschafter mit oder gegenüber der Gesellschaft vornimmt, von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot des Selbstkontrahierens und der Mehrfachvertretung) befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)
doolao Verwaltungs-GmbH
Münster
Kommanditist(in)
Aschendorff NEXT GmbH & Co. KG
Münster
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.