Handelsregister · VR 3146

Chronologischer Auszug

donum vitae Regionalverband Südhessen zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V. · Amtsgericht Darmstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
DONUM VITAE Regionalverband Südhessen zur Förderung des
Schutzes des menschlichen Lebens

b)
Darmstadt
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Vorsitzender:
Dr. Brand, Norbert, Darmstadt, *XX.XX.XXXX
stellvertretende Vorsitzende:
Deubel, Therese Anna, Darmstadt, *XX.XX.XXXX
stellvertretende Vorsitzende:
Geschka, Otti, Darmstadt, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 24.06.2002 zuletzt geändert am 25.11.2004
a)
21.04.2006
Turan

b)
Tag der ersten Eintragung:
20.09.2002
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 8 - 11 Sonderband
2b)
Nicht mehr
stellvertretende Vorsitzende:
Deubel, Therese Anna, Darmstadt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Wegel, Hans J., Darmstadt, *XX.XX.XXXX
a)
19.01.2010
Raub

b)
Anmeldung Blatt 12 Sonderband
3a)
donum vitae Regionalverband Südhessen zur Förderung des
Schutzes des menschlichen Lebens e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.12.2022 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1
(Name) , 2 (Zweck des Vereins) sowie 3 (Mitgliedschaft), 4 (Organe), 5
(Mitgliederversammlung), 6 (Vorstand) und 7 (Schlussbestimmung) beschlossen.
a)
15.02.2024
Braunstein

b)
Fall 3

Beschluss Blatt 56-64 SB
Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.