Der Verein wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, wovon einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss. Der Vorstand darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung: a) Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden c) Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren abschließen, d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als Euro 5.000 im Einzelfall und Euro 10.000 im Kalenderjahr führen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Walter Ernst Harth
Lohmar
Vorstand
Christian Harth
Lohmar
Vorstand
Gabriele Wolf
Lohmar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.04.1978 zuletzt geändert am 12.03.1988
Die Mitgliederversammlung vom 28.09.2007 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name und Sitz), 3 (Mitgliedschaft), 4 (Verlust der Mitgliedschaft), 7 (Mitgliederversammlung), 9 (Beschränkungen des Vorstandes) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2023 hat die Neufassung der Satzung und hierbei insbesondere die Änderung in § 1 (Name) und § 9 (Beschränkungen des Vorstandes) und mit ihnen die Änderung des Vereinsnamen beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.07.1978 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.02.2004.