Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende.Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass zur Veräußerung des dem Verein gehörenden Grundbesitzes neben der Zustimmung der Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit auch die Zustimmung des Vorstandes des Hausbauvereins Unitas e.V. mit Sitz in Bonn erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Robert Nollmann
Emsdetten
Vorstand
Tobias Rüdiger
Reken
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.11.1962 zuletzt geändert am 14.02.1971
Die Mitgliederversammlung vom 01.04.2007 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliederversammlung), § 6 (Vorstand) und § 9 (Auflösung des Vereins) beschlossen.Der bisherige § 10 ist jetzt § 11, ein neuer § 10 (Mitgliedschaft im Hausbauverein UNITAS e.V. mit Sitz in Bonn) ist eingefügt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.01.1963 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.05.2005.
Beschluss der Mitgliederversammlung Bl. 122/123 d.A.;
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