Im Hoheitsgebiet der Städte Dillingen a.d. Donau und Lauingen (Donau) Versorgungsanlagen für Strom und Wasser, Betriebsanlagen der Bäder, Blockheizkraftwerke mit Fernwärmeversorgung sowie Entwässerungs- und Abwasserreinigungseinrichtungen zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten, im Bedarfsfalle zu erweitern und bereits vorhandene Anlagen zu übernehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband einzeln. Ist nur ein Werkleiter vorhanden vertritt dieser den Zweckverband einzeln; sind zwei Werkleiter vorhanden, vertreten diese den Zweckverband gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis der Werkleiter ist gemäß Art. 88 Abs. 3 Satz 1 und 2, Art. 38 Abs. 1 BayGO - ergänzt durch § 20 der Zweckverbandssatzung - auf laufende Geschäfte beschränkt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB
Wolfgang Behringer
Dillingen a.d.Donau
Vorstandsvorsitzende(r)
Katja Müller
Bachhagel
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Körperschaft öffentlichen Rechts
Freitext
Zweckverband der Städte Dillingen a.d. Donau und Lauingen (Donau).
Zweckverbandssatzung Bl. 3 SB
Eintragung lfd. Nr. 1 von Amts wegen berichtigt
Beschlüsse Bl. 4,5,6 SB
(Fall 11)
Satzung
Zweckverbandssatzung vom 30.11.2000 (veröffentlicht am 21.12.2000).
Die Verbandsversammlung vom 19.12.2003 hat die Änderung des § 17 (Wahl des Verbandsvorsitzenden) der Satzung beschlossen.
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