Handelsregister · HRB 213166

Chronologischer Auszug

Donatum gemeinnützige GmbH · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Donatum gemeinnützige GmbH

b)
München
Geschäftsanschrift:
Pacellistr. 16, 80333 München

c)
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
von Wissenschaft, Kultur und Kunst sowie
weiterer gemeinnütziger Zwecke im Sinne
von § 52 Abs. 2 AO.
2. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck
insbesondere durch folgende Maßnahmen,
die den Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft bilden:
Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für
andere, ebenfalls steuerbegünstigte
Körperschaften oder für Körperschaften
des öffentlichen Rechts zur Verwendung für
steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von
Ziff. 1.
3. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Keine Person darf durch
Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden. Die
Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile
und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter
auch keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie
erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei
Auflösung der Körperschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht
mehr als ihre einbezahlten Kapitalanteile
und den gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
4. Ein Rechtsanspruch auf Leistung der
Gesellschaft besteht nicht.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Winterstein, Konstantin, München, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Ring, Maximilian, München, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2014.
a)
24.07.2014
Dr. Schneider
2c)
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
- von Wissenschaft und Forschung
- des öffentlichen Gesundheitswesens
- der Jugend- und Altenhilfe
- von Kunst und Kultur
- des Denkmalschutzes und der
Denkmalpflege
- der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- des Naturschutzes und der
Landschaftspflege
- des Wohlfahrtswesens
- des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und
Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung
- des Tierschutzes
- des Schutzes von Ehe und Familie
- des Sports
- der Heimatpflege und Heimatkunde
- der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der
Kleingärtnerei, des traditionellen
Brauchtums
- des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.
2. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck
insbesondere durch folgende Maßnahmen,
die den Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft bilden: Beschaffung von Geldund Sachmitteln für andere, ebenfalls
steuerbegünstigte Körperschaften oder für
Körperschaften des öffentlichen Rechts zur
Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke
im Sinne von Ziff. 1.
3. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Keine Person darf durch
Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2014 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der
Satzung beschlossen.
a)
06.10.2014
Breinl
3c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt:
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
- von Wissenschaft und Forschung
- des öffentlichen Gesundheitswesens
- der Jugend- und Altenhilfe
- von Kunst und Kultur
- des Denkmalschutzes und der
Denkmalpflege
- der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- des Naturschutzes und der
Landschaftspflege
- des Wohlfahrtswesens
- des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und
Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung
- des Tierschutzes
- des Schutzes von Ehe und Familie
- des Sports
- der Heimatpflege und Heimatkunde
- der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der
Kleingärtnerei, des traditionellen
Brauchtums
- des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.
2. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck
insbesondere durch folgende Maßnahmen,
die den Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft bilden: Beschaffung von Geldund Sachmitteln für andere, ebenfalls
steuerbegünstigte Körperschaften oder für
Körperschaften des öffentlichen Rechts zur
Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke
im Sinne von Ziff. 1.
3. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Keine Person darf durch
Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden. Die
Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile
und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter
auch keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie
erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei
Auflösung der Körperschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht
mehr als ihre einbezahlten Kapitalanteile
und den gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
a)
15.10.2014
Breinl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.