Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB
Karl Alexander Mandl
Köln
Wirkungskreis des Besonderen Vertreters: Unterstützung des Vorstands bei der Erledigung der laufenden Geschäfte begrenzt auf den wirtschaftlichen Bereich mit vollumfänglicher Wahrnehmung des Finanzwesens, des Personalwesens einschließlich der Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern sowie des sonstigen Vertragswesens. Vorstand
Marek Helbin
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Marco Paulkovitsch
Freiburg im Breisgau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.04.2012.
Die Mitgliederversammlung vom 13.04.2013 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und § 10 (Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft und Beiträge) und § 9 (Geschäftsführer; nun: Besonderer Vertreter) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.06.2024 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz des Vereins), § 6 (Mitgliederversammlung, Einberufung, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung) und § 10 (Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.08.2025 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 6 (Mitgliederversammlung, Einberufung, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung), § 10 (Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins) und § 11 (Inkrafttreten) beschlossen.