Handelsregister · HRA 11378

Chronologischer Auszug

Dom-Apotheke, Apothekerin Reffert-Schmitt e.K. · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.05.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Dom-Apotheke, Apothekerin Reffert-Schmitt
e.K.

b)
Worms
b)
Inhaber:
Reffert-Schmitt, Carolin, geb. Reffert, Lampertheim,
*XX.XX.XXXX
a)
Einzelkaufmann
a)
11.01.2006
Gebel

b)
Tag der ersten
Eintragung: 24.10.2000

Dieses Blatt ist bei
gleichzeitiger
Konzentration der
Registergerichte zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes des
Amtsgerichtes Worms
HRA 1378 getreten.
Freigegeben am
11.01.2006.
2b)
Gemäß Artikel 65 Satz 3 EGHGB von Amts
wegen eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Obermarkt 10, 67547 Worms
a)
24.03.2010
Metzler
3a)
Geändert, jetzt:
Dom-Apotheke, Apothekerin Reffert-Schmitt
e.K. Pächterin Apothekerin Ute Vock Inhaberin
Apothekerin Ute Vock
b)
Nunmehr
Inhaber:
Vock, Ute Katharina Maria, Bensheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Inhaber:
Reffert-Schmitt, Carolin, geb. Reffert, Lampertheim,
*XX.XX.XXXX
b)
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen
Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des
Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
a)
22.08.2011
Zimmer

b)
Fall 3
4a)
Geändert, jetzt:
Dom-Apotheke, Apothekerin Reffert-Schmitt
e.K.
b)
Nunmehr
Inhaber:
Reffert-Schmitt, Carolin, geb. Reffert, Battenberg,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Inhaber:
Vock, Ute Katharina Maria, Heppenheim, *XX.XX.XXXX
a)
Einzelkauffrau

b)
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen
Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des
Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
a)
04.03.2015
Zimmer
b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.