Vertretungsberechtigt sind der 1. und 2. Vorsitzende, der Kassenwart, der Schriftführer und der Beisitzer. Der 1. Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten gemeinsam in allen gerichtlichen Angelegenheiten. In außergerichtlichen Angelegenheiten vertreten die Vorstandsmitglieder einzeln. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig. Gleiches gilt für Ausgaben über 2.000,00 EUR, mit Ausnahme von Steuerzahlungen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Nina Ulrike Neumann
Wegberg
Vorstand
Kirsten Vrancken
Erkelenz
Vorstand
Jasmin Melanie Cheema
Ense
Vorstand
Sandra Natascha Schneider
Altdorf UR / Schweiz
Vorstand
Regina Gerson
Maintal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.11.2009; geändert am 26.06.2010.
Die Mitgliederversammlung vom 24.05.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und § 12 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Der Sitz ist von Sonsbeck (Amtsgericht Kleve VR 1330) nach Emmendingen verlegt.
Die Mitgliederversammlung vom 02.07.2016 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.10.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2023 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.05.2010
Satzung: AS 69 ff Änderungsbeschluss: AS 39 ff
Satzung S. 177
Satzung S. 337
Satzung S. 603
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