Handelsregister · HRB 30410

Registerinformationen

Dörrmann Projektraum GmbH · Amtsgericht Nürnberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Dörrmann Projektraum GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Berg b.Neumarkt i.d.OPf.
Geschäftsanschrift
Hausheimer Straße 23, 92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 30410
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Letzte Eintragung
03.03.2025
Abrufstand
06.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

- der Erwerb, die Veräußerung, die Vermittlung und Vermietung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen und gewerblichen Räumen, - die Planung und Erschließung von Baugebieten, - die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben aller Art als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung, - die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben aller Art als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung, - die Verwaltung und Bewirtschaftung von Wohnanlagen und sonstigem Grundbesitz, - die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Darlehen, Kredite und sonstige Finanzierungen sowie von Versicherungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Johann Dörrmann

Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 23.01.2014.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2017 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2020 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 21.02.2025 (Az. IN 197/25) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.