Handelsregister · HRB 734818

Chronologischer Auszug

Dörfer Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Dörfer Verwaltungs GmbH

b)
Laudenbach
Geschäftsanschrift:
Geschwister-Scholl-Straße 9, 69514
Laudenbach

c)
Die Übernahme der Geschäftsführung als
persönlich haftende Gesellschafterin der
HD Fliesen und Bau GmbH & Co. KG mit
dem Sitz in Laudenbach, die Vornahme
aller damit in Zusammenhang stehenden
Geschäfte sowie die Förderung des
Unternehmenszwecks der vorgenannten
Gesellschaft innerhalb ihres
Unternehmensgegenstandes, nämlich die
Führung eines Meisterbetriebes für
Fliesenlegerarbeiten einschließlich den
zugehörigen Nebentätigkeiten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Dörfer, Hartmut, Laudenbach, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.04.2019.
a)
29.10.2019
Kretzler
2b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Heinrich-Lanz-Straße 19, 69514
Laudenbach
a)
15.04.2020
Pramhas

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.