Dörfer-Förderverein der Gemeinde Dobbin-Linstow e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Dobbin-Linstow
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 3331
Gericht
Amtsgericht Rostock
Letzte Eintragung
25.06.2019
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Verein wird gerichtlich und aussergerichtlich vertreten durch den 1. und/oder 2. Vorsitzenden. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Henrik Ober-Sundermeier
Dobbin-Linstow
Vorstand
Gerhard Schmoock
Dobbin-Linstow
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 26.10.2017.
Die Mitgliederversammlung vom 30.01.2019 hat die Neufassung der Satzung insbesondere in § 4.5 (Der Vorstand), § 5 (Mitgliedschaft), § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder, § 7 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 8 (Die Mitgliederversammlung), § 9 (Anträge zu den Mitgliederversammlungen), § 10 (Mitgliedsbeiträge) beschlossen. In der Mitgliederversammlung am 31.03.2019 wurde darüber hinaus die Satzung in § 1 (Name, Sitz), § 3 (Vereinsorgane) und § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) geändert.
Freitext
Fall 1
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.05.2018. Tag der ersten Eintragung: 22.01.2018 Zuständigkeit des Registergerichts gemäß Artikel 1 der Achten Verordnung zur Änderung der Konzentrations- verordnung zum 01.03.2018 geändert. Bisher Amtsgericht Güstrow 5 VR 1045, nunmehr Amtsgericht Rostock.