Handelsregister · HRB 8405

Chronologischer Auszug

Döner Haus am Bahnhof UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Iserlohn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 31.01.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Döner Haus am Bahnhof UG
(haftungsbeschränkt)

b)
Altena
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstr. 22, 58762 Altena

c)
Der Betrieb eines oder mehrerer stationärer
und mobiler Döner-Imbiss-Geschäfte und
aller damit zusammenhängender
Tätigkeiten.
2.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Tasdemir, Metin, Neuenrade, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.09.2015
a)
07.10.2015
Wiepen
2a)
Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen
eingetragen:
Die Vertretungsbefugnis der Gesellschaft obliegt
dem Insolvenzverwalter.
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (103 IN 90/19) vom
15.05.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
29.05.2020
Prinz

b)
Beschl. Bl. 7 - 8 d. A.
Änderungen betreffend
Allgemeine
Vertretungsregelung und
besondere
Vertretungsbefugnis
gem. § 384 Abs. 2
FamFG von Amts wegen
kenntlich gemacht.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.