Handelsregister · HRB 8405
Chronologischer Auszug
Döner Haus am Bahnhof UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Iserlohn
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Döner Haus am Bahnhof UG (haftungsbeschränkt) b) Altena Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 22, 58762 Altena c) Der Betrieb eines oder mehrerer stationärer und mobiler Döner-Imbiss-Geschäfte und aller damit zusammenhängender Tätigkeiten. | 2.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Tasdemir, Metin, Neuenrade, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 23.09.2015 | a) 07.10.2015 Wiepen | |
| 2 | a) Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen eingetragen: Die Vertretungsbefugnis der Gesellschaft obliegt dem Insolvenzverwalter. | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (103 IN 90/19) vom 15.05.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 29.05.2020 Prinz b) Beschl. Bl. 7 - 8 d. A. Änderungen betreffend Allgemeine Vertretungsregelung und besondere Vertretungsbefugnis gem. § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen kenntlich gemacht. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.