Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden, der/dem 3. Vorsitzenden, der/dem 4 Vorsitzenden, der/dem Kassenführer/in und der/dem Schriftführer/in. Der/die 1. Vorsitzende/r oder der/die 2. Vorsitzende/r ist mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt.
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Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 30.10.2020 und durch Beschluss der 1. Vorsitzenden vom 17.01.2021 und 27.04.2021 in § 2 (Zweck und Gemeinnützigkeit des Vereins), § 5 (Mitgliedschaft), § 7 (Rechte der Mitglieder), § 9 (Vorstand) und § 14 (Auflösung des Vereins) geändert. Durch Beschluss der 1. Vorsitzenden vom 30.07.2021 wurde die Satzung geändert in § 2 (Zweck und Gemeinnützigkeit des Verein), § 5 (Mitgliedschaft), § 6 (Beiträge), § 7 (Rechte der Mitglieder), § 9 (Vorstand) und § 14 (Auflösung des Vereins).
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hameln (37 IN 17/25 -1) vom 28.04.2025 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins mangels Masse abgelehnt. Der Verein ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.