Die Verkaufsvermittlung, der Export und Import von Druckereierzeugnissen, Druckereimaschinen und ähnlichen Produkten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann die Vertretung abweichend regeln, insbesondere Einzelvertretung anordnen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Kazuhide Motegi
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Koji Suganuma
Tokyo
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.03.1970 mit Änderung vom 20.03.1973
Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2003 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen. Ferner wurden die §§ 3 (Stammkapital - nur redaktionell), 4 (Geschäftsführung und Vertretung), 9 neu (Ergebnisverwendung) und 10 bisher 9 (Bekanntmachungen) geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 06.04.1970 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.11.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 49 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 105 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 116 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.