Handelsregister · HRB 541679
Chronologischer Auszug
DMS-CNC Technik GmbH · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) DMS-CNC Technik GmbH b) Böhmenkirch c) Genehmigungsfreie Bearbeitung von Metallgegenständen aller Art | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Olivo, Ralf, Böhmenkirch, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 07.10.2004 zuletzt geändert am 21.01.2005 | a) 12.06.2006 Reusch b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.06.2006. Tag der ersten Eintragung: 08.12.2004 Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 7 ff | |
| 2 | b) Sitz verlegt; nun: Göppingen | a) Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. | a) 27.08.2007 Butscher | |||
| 3 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Kuhnbergstr. 2, 73037 Göppingen | a) 14.02.2012 Überall | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 16.10.2018 (4 IN 246/18) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 23.10.2018 Bullmann | ||||
| 5 | b) Der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 23.10.2018 (4 IN 246/18) ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 29.10.2018 Bullmann | ||||
| 6 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 01.12.2018 (4 IN 246/18) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Göppingen, 4 IN 246/18) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 12.12.2018 Bullmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.