Handelsregister · HRB 13424

Registerinformationen

DMB Rechtsschutz-Versicherung Aktiengesellschaft · Amtsgericht Köln

Unternehmen

Stammdaten

Firma
DMB Rechtsschutz-Versicherung Aktiengesellschaft
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Köln
Geschäftsanschrift
Bonner Straße 323, 50968 Köln
Kapital
3.000.300,00 EUR

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 13424
Gericht
Amtsgericht Köln
Letzte Eintragung
27.11.2025
Abrufstand
22.07.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

der unmittelbare und mittelbare Betrieb aller Arten der Versicherungen rund um das Wohnen sowie der Rechtsschutz-Versicherung

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Prokurist(in)

Christian Schmidt

Hennef

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Vorstand

Michael Eichhorn

Bergheim

Vorstand

Jessica Jonas

Köln

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 05.08.1982, zuletzt geändet am 24.05.1997.
  • Die Hauptversammlung vom 07.06.2001 hat die Umstellung des Grundkapitals auf 2.300.813,47 EUR sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Grundkapitals um 399.186,53 EUR aus Gesellschaftsmitteln auf 2.700.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
  • Die Hauptversammlung vom 19.05.2005 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 8 (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
  • Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 19.05.2005 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 300.300,00 EUR auf 3.000.300,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 21.10.2005 ist § 5 Abs. 1 und 8 der Satzung (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 12.01.2006 hat die Änderung der Satzung in
  • § 2 Abs. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes,
  • § 5 (Grundkapital), 6 (Berechtigte Aktionäre und Rechtsinhaber), § 9 Abs. 1 (Wahl und Amtszeit), § 17 Abs. 1 (Überschussbeteiligung) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 09.06.2006 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
  • Ferner wurden die §§ 5, 11 und 13 der Satzung geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 04.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 Absatz 3 (Firma, Sitz, Geschäftsgebiet), § 2 Absatz 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Bekanntmachungen), § 6 Absatz 1 und 2 (Berechtigte Aktionäre und Rechtsinhaber) § 9 Absatz 1 (Wahl und Amtszeit) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 16.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 8 (Grundkapital/Genehmigtes Kapital) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 08.12.2016 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 8 (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 24.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 8 (Grundkapital; Genehmigtes Kapital) beschlossen (Aufhebung und Neuschaffung genehmigtes Kapital).
  • Der Aufsichtsrat hat am 24.04.2025 die redaktionelle Änderung der Satzung in § 11 (Sitzungen, Beschlussfassungen, Willenserklärungen) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 26.06.2025 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Aufgaben des Aufsichtsrates, Vergütung) beschlossen. Zudem wurde die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 17.03.1983
  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.07.2001.
  • Beschluss Bl. 1584 ff. Sdb.
  • Beschluß Bl. 1667 ff.
  • Beschluss Bl. 1697 ff. Sdb.
  • Beschluss Bl. 1770 ff. Sdb.

Genehmigtes Kapital

  • Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 24.06.2026 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu 1.500.000,00 Euro zu erhöhen. Ausgegeben werden dürfen sowohl Stammaktien als auch - bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze - stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Der Vorstand entscheidet mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des jeweiligen Bezugsrechts.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.