Handelsregister · VR 6037

Chronologischer Auszug

DLRG-Ortsgruppe Langenhagen e.V. · Amtsgericht Hannover

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
DLRG-Ortsgruppe Langenhagen

b)
Langenhagen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und der zweite Vorsitzende.
Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.

b)
2. Vorsitzender:
Bethke, Friedrich-Wilhelm, Koch, Langenhagen
Vorsitzender:
Garlisch, Rolf, Luftfahrtgeräteprüfer, Langenhagen
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 06.11.1990
zuletzt geändert am 06.02.1999
a)
31.03.2006
Smyczynski

b)
Tag der ersten Eintragung:
16.01.1991
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
31.03.2006.
Änderungsbeschluss: Blatt 85-94
der Akten
2a)
Name von Amts wegen berichtigt, nun:
DLRG-Ortsgruppe Langenhagen e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.02.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
08.05.2008
Jahn
3b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Bethke, Friedrich-Wilhelm, Koch, Langenhagen
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Semmler, Torsten, Langenhagen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.02.2011 hat die Änderung der Satzung in § 8 Abs. 6
(Ordnungsbestimmungen) beschlossen.
a)
25.10.2011
Probst

b)
Beschluss Blatt 66-70 der Akten

Satzung Blatt 75-84 der Akten
4b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Garlisch, Rolf, Luftfahrtgeräteprüfer, Langenhagen
Geändert, nun:
Vorsitzender:
Semmler, Torsten, Langenhagen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Freudenmann, Roland, Wedemark, *XX.XX.XXXX
a)
30.04.2013
Probst

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.