Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend ist, Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Tag der ersten Eintragung: 31.10.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 552 Amtsgericht Lingen (Ems) getreten. Freigegeben am 01.08.2006.
Satzung Blatt 61-67 der Akten
Satzung
Satzung vom 03.03.1990
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.