Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Tag der ersten Eintragung: 28.11.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 555 Amtsgericht Lingen (Ems) getreten. Freigegeben am 01.08.2006.
Satzung Blatt 142-150 der Akten
Satzung Blatt 167-173 der Akten
Satzung Blatt 20 - 28 Bd. II der Akten
Satzung
Satzung vom 18.03.1990 zuletzt geändert am 12.03.1999
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2012 hat die Änderung der Satzung in §§ 1, 2, 3 sowie Änderungen bzw. die neue Benennung der §§ 3 - 15 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 3 (Gemeinnützigkeit) sowie § 14 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2024 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Jahreshauptversammlung) sowie in § 7 (Vorstand) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.